Unsere Praxis stellt sich vor

Was ist Ihnen besonders wichtig? Was möchten Sie wieder tun können? Wo fühlen Sie sich im Alltag besonders eingeschränkt?

Wie können wir gemeinsam den Weg Ihrer Entwicklung oder der Ihres Kindes angehen, um den häuslichen bzw. schulischen Alltag glücklich, zufrieden und erfolgreich zu beschreiten?

Welche Stärken und Schwächen können wir fördern, um gesellschaftliche Herausforderungen besser zu meistern?

Diese und viel andere Fragen stellen wir Ihnen, damit wir Sie in der Therapie begleiten können. Sie und/oder Ihr Kind stehen bei uns im Mittelpunkt und bestimmen das Ziel, das Ihnen besonders wichtig erscheint. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Fachwissen. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Vorgehensweise und begleiten Sie/Ihr Kind auf dem Weg zum Wiedererlangen von verlorengegangenen/eingeschränkten Fähigkeiten.


Janina Franz & Team

Die therapeutische Behandlung in unserer Praxis erfolgt auf Verordnung (Rezept) des behandelnden Arztes und kann auch in kleinen Gruppen oder als Hausbesuch stattfinden.

Die Praxis besitzt eine Zulassung für alle gesetzlichen Kassen und Privatversicherte.


Rezept und Ablauf

Die medizinische Notwendigkeit einer Therapie wird von einem Arzt/Ärtzin oder Psychologe/Psychologin festgestellt, bei Behandlungsbedürftigkeit stellt diese/r ein Rezept aus.

Zum Beispiel:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

  • Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde

  • Fachärzte für Neurologie

  • Fachärzte für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie

  • Psychologen

Wird eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Da die Verordnung bei Beginn der Therapie nicht älter als 28 Tage sein darf, ist es sinnvoll diese erst beim Arzt zu holen, wenn die Therapie beginnen kann.

Therapie

Nach einer Erstdiagnostik und einem gemeinsamen Gespräch erhalten Sie eine Einschätzung bezüglich des Bedarfs und des Vorgehens. Die Therapie wird individuell nach aktuellen und anerkannten Therapiemethoden durchgeführt.

Die Verordnung umfasst meistens 10 Therapieeinheiten mit einer Dauer von 30/45 oder 60 Minuten. Die Therapie findet in der Regel als Einzelsitzung ein- bis zweimal wöchentlich statt.

Der verordnende Arzt erhält von uns nach Beendigung des Rezeptes auf Wunsch einen Bericht, in dem wir über den Verlauf der Therapie und die erzielten Erfolge informieren.

Nach der Erstverordnung können je nach Bedarf Folgeverordnungen nach Beurteilung des behandelnden Arzt verschrieben werden.

Die Gesamtdauer der Therapie ist individuell und hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich arbeiten wir nach dem Credo:

so lange wie nötig und so kurz wie möglich!

Kostenübernahme

Wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Patienten und führen bei Bedarf auch Hausbesuche durch.

Bei gesetzlich versicherten Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die vollständigen Behandlungskosten übernommen.

Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% des Rezeptwertes + 10€ Rezeptgebühr, die durch uns Therapeuten direkt mit Ihnen abgerechnet werden müssen.

Bei privat versicherten Patienten übernimmt die Kasse die Kosten vollständig oder anteilig, je nach individuellem Versicherungsvertrag. Einen Kostenvoranschlag schicken wir ihnen gerne vorab zu.